Hessisches FG: Abzugsfähigkeit sogenannter finaler Betriebsstättenverluste (Urteil vom 04.09.2018, 4 K 385/17)
Finale EU-ausländische Betriebsstättenverluste sind im Inland nicht nur bei der KSt, sondern auch bei der GewSt abziehbar, weil mit der Schließung der EU-ausländischen Betriebsstätte die Gefahr der doppelten Verlustnutzung wegfällt und die Ungleichbehandlung durch die gewerbesteuerrechtlich bereits unilateral bestehende Freistellungsmethode im gleichen Maße wie die körperschaftsteuerrechtlich sich “nur” aus dem DBA-Recht ergebende Freistellungsmethode dauerhaft zum Tragen kommt.…
FG Hessen, BB 2018, 2979-2983 (Urteil vom 04.09.2018, 4 K 385/17)
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