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BB 2019, 1941
 
Hessisches FG: Keine Minderung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage durch Zahlungen an ein Kreditinstitut mit 0-Prozent Finanzierung

Die Lieferung der finanzierten Waren und die Übernahme der durch deren Finanzierung entstandenen Kosten durch den Unternehmer stellt eine einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistung dar, so dass durch die Einschaltung eines Dritten keine Minderung der Bemessungsgrundlage eintritt.

BB 2019, 1941

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