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BB 2020, 2559
LAG Hessen 
Hessisches LAG: Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsratsschulungen auch bei Beigabe von hochwertigen Schulungsmaterialien (Beschluss vom 10.08.2020, 16 TaBV 177/19)

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsratsschulungen beschränkt sich auf die erforderlichen Kosten. Dies beurteilt sich nach der Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltung. Maßgeblich ist, ob das Betriebsratsmitglied die auf dem Seminar vermittelten Inhalte benötigt, um sein Amt ausüben zu können.

LAG Hessen, BB 2020, 2559-2560 (Beschluss vom 10.08.2020, 16 TaBV 177/19)

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