IDW: Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG (IDW PH 9.970.10)
Am 30.6.2017 endet die materielle Ausschlussfrist für die reguläre Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung beim BAFA. Vor dem Hintergrund des EEG 2017 ist nach dem geänderten IDW PH 9.970.10 die bisherige Abkürzung “EEG 2014” jeweils durch “EEG 2017” zu ersetzen. Verweise auf die Durchschnittsstrompreisverordnung (DSPV) sind teilweise zu konkretisieren. Im Prüfungsvermerk ist jetzt auf den Entwurf eines IDW-Qualitätssicherungsstandards “Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW EQS 1)” zu verweisen statt wie bisher auf die Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland “Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006)”. …
BB 2017, 1065
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