IDW: Neuer Standard-Entwurf zur Beurteilung der Insolvenzreife
Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung ist – so das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) – nicht abschließend geklärt, wann genau ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen muss. So werde diskutiert, ob eine zwar geringfügige, aber dauerhafte Liquiditätslücke den Gang zum Amtsgericht erfordere. Auch sei lange umstritten gewesen, ob künftig fällig werdende Verbindlichkeiten bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit zu berücksichtigen seien – bis der Strafsenat des BGH dies mit einem Beschluss vom 21.…
BB 2014, 1641-1642
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