IDW: Praxishinweis zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern
Nach Art. 3 Abs. 2 RL 2014/65/EU (MiFID II) wurde der Gesetzgeber verpflichtet, die Einhaltung bestimmter Vorgaben der MiFID II für Finanzanlagenvermittler einzuführen. Diese Anforderungen wurden mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vom 9.10.2019 in deutsches Recht umgesetzt und sind am 1.8.2020 in Kraft getreten. In dem Praxishinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) werden Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern nach § 24 Abs.…
BB 2021, 1450
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