IDW: Behandlung der nichtfinanziellen Berichterstattung – IDW PH 9.350.2 verabschiedet
Der Prüfungshinweis des IDW beschreibt die gesetzlichen Pflichten zur Aufstellung und Publizität der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB durch bestimmte Unternehmen und erläutert in Abhängigkeit von Form und Zeitpunkt ihrer Erfüllung, wie die Anforderungen zur Berichterstattung des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk nach den vom IDW festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung in konkreten Fällen umgesetzt werden können. …
BB 2020, 2602
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