IDW: Entwurf eines neuen IDW-Prüfungsstandards zur Aufsichtlichen Geldwäscheprüfung
Der Bankenfachausschuss des IDW hat den Entwurf eines IDW-Prüfungsstandards “Prüfung von Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie strafbarer Handlungen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 KWG (Aufsichtliche Geldwäscheprüfung) (IDW EPS 527 (04.2024))” verabschiedet. Der Abschlussprüfer prüft gem. § 29 Abs. 2 KWG i. V. m. den Vorgaben der PrüfbV die Einhaltung von aufsichtlichen Anforderungen an Vorkehrungen der Institute zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie strafbarer Handlungen und berichtet hierüber im Prüfungsbericht. …
BB 2024, 1003
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