IDW: Ergänzung der Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD einschließlich Musterformulierung für die Prüfung mit begrenzter und hinreichender Sicherheit
Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung extern inhaltlich prüfen lassen, beauftragen mitunter die Prüfung einzelner Angaben mit hinreichender, im Übrigen aber mit begrenzter Sicherheit. Eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit dieser ausgewählten Angaben erfüllt zugleich die Anforderungen an eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit und entspricht nach dem ErwG 60 CSRD damit den Anforderungen der CSRD an die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. …
BB 2025, 426
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