IDW: Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz – IDW RS IFA 1 verabschiedet
Die finale Fassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung “Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1)” wurde vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedet und vom Hauptfachausschuss (HFA) billigend zur Kenntnis genommen. Die Änderungen 618gegenüber der Entwurfsfassung basieren im Wesentlichen auf Anmerkungen aus den eingegangenen Stellungnahmen sowie aus dem Fachgespräch, …
BB 2014, 617-618
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