IDW: Fachlicher Hinweis zur Schlussabrechnung für die Corona-Überbrückungshilfen
Alle Unternehmen, die eine der Corona-Wirtschaftshilfen Überbrückungshilfe I–IV sowie November- und Dezemberhilfe durch prüfende Dritte beantragt haben, sind verpflichtet, bis zum 30.6.2023 eine Schlussabrechnung einzureichen. Die Abrechnung der ersten Programme (Überbrückungshilfe I–III, November- und Dezemberhilfe) ist am 5.5.2022 gestartet. Mit dem unter www.idw.de abrufbaren Fachlichen Hinweis möchte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Wirtschaftsprüfer bei der Abgabe der Erklärungen des prüfenden Dritten im Antragsportal “Schlussabrechnung Paket 1” unterstützen. …
BB 2022, 2282
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