IDW: Fachlicher Hinweis “Handelsrechtliche Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB”
Der Versicherungsfachausschuss (VFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat anlässlich der gegenwärtigen vielschichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen einen unter www.idw.de abrufbaren Fachlichen Hinweis zur handelsrechtlichen Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB erarbeitet. In dem Hinweis stellt der VFA klar, dass die in der Vergangenheit ergänzend zur IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung “Auslegung des § 341b HGB (neu) (IDW RS VFA 2)” veröffentlichten versicherungsspezifischen Auslegungen des VFA weiterhin Anwendung finden. …
BB 2022, 2601
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