IDW: Positionspapier zu den Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung und den möglichen Auswirkungen auf Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht
Unternehmen, die börsennotiert sind und/oder der unternehmerischen Mitbestimmung unterliegen, mussten bis spätestens zum 30.9.2015 erstmals Zielgrößen für den Frauenanteil an bestimmten Führungspositionen (Vorstand/Geschäftsführung, Aufsichtsrat und die zwei Führungsebenen unterhalb der Geschäftsleitung) sowie Fristen zu deren Erreichung festlegen. Bei einigen Unternehmen müssen zwingend mindestens jeweils 30 % Männer und Frauen im Aufsichtsrat sitzen. …
BB 2016, 2474-2475
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