IDW: Prüfungen im Zusammenhang mit § 6b EnWG (IDW PS 610 n. F. (07.2021) sowie IDW PS 611 (06.2021))
Am 25.11.2019 haben die Beschlusskammern 8 und 9 der Bundesnetzagentur (BNetzA) Festlegungen nach § 6b Abs. 6 i.V. m. § 29 EnWG mit Vorgaben für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern beschlossen. Daher hat der Energiefachausschuss (EFA) des IDW als Hilfestellung für den Berufsstand bei dieser erweiterten Jahresabschlussprüfung den IDW EPS 611 im Sommer 2020 entworfen und zur Diskussion gestellt. …
BB 2021, 1962
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