IDW: Prüfungshinweis im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern nach dem KWKG
Das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht weiterhin eine Förderung des Neubaus von Wärme- und Kältespeichern vor. Bei großen Speichern, d. h. mit einem Volumen von mehr als 100 m3 Wasseräquivalent, sind bestimmte Angaben zu den Antragsvoraussetzungen durch einen Wirtschaftsprüfer nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG zu prüfen. Vor diesem Hintergrund hat der IDW-Arbeitskreis “Prüfung nach KWKG und EEG” den IDW-Prüfungshinweis “Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs.…
BB 2016, 1513
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