IDW: Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
Wirtschaftsprüfer sollen künftig Dienstleistungen leichter auslagern können, ohne sich dadurch strafbar zu machen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt die Fortentwicklung des Strafrechts. Damit könnten Wirtschaftsprüfer die moderne Arbeitsteilung, die durch die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, besser nutzen. Der Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen” verlange im Gegenzug, …
BB 2017, 809-810
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