IDW: ÖFA zur Bilanzierung bei Hochwasserkommunen – Hinweis im Bestätigungsvermerk
In der kommunalen Doppik wurde – so das IDW – erneut eine widersprüchliche Sondervorschrift eingeführt. Entgegen dem ansonsten geltenden Niederstwertprinzip könnten Kommunen in NRW unter bestimmten Voraussetzungen bis 2030 auf eine außerplanmäßige Wertberichtigung des betroffenen Anlagevermögens für Hochwasserschäden verzichten. Es handele sich um einen Anwendungsfall des IDW-Praxishinweises “1/2020 Heterogene Bilanzierungsregeln der öffentlichen Hand und Aussagekraft des Bestätigungsvermerks”. …
BB 2022, 682
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