Im Blickpunkt
Der Bundestag ebnete am 23.6.2023 den Weg für eine Reform der Weiterbildungsförderung. Mit dieser soll dem Fachkräftemangel, dem demografischen Wandel und der Digitalisierung begegnet und der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert werden. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/6518, 20/6518, 20/7116, 20/7293 Nr. 1.10, 20/7409) stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Das sog. Weiterbildungsgesetz umfasst gemäß dem Entwurf eine Reform der Weiterbildungsförderung, ein Qualifizierungsgeld und eine Ausbildungsgarantie. Durch feste Fördersätze und “weniger Förderkombinationen” soll der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden. Außerdem entfällt künftig die Regelung, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich ist, wenn “eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel” vorliegt oder die Förderung in einem “Engpassberuf” stattfindet. Sofern die Transformation der Arbeitswelt bei einem Unternehmen dazu führe, dass für einen großen Teil der Belegschaft der Verlust des Arbeitsplatzes drohe, sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig auf das sog, Qualifizierungsgeld zugreifen können. Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Beschäftigten solle diesen, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ausgezahlt werden. Dies in Höhe von 60 % bzw. 67 % des Nettogehaltes. Unternehmen würden dann zwar kein Gehalt entrichten, hätten jedoch die Weiterbildungskosten zu tragen. Auch soll eine sog. Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Dadurch solle unter anderem die Einführung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung gefördert werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist laut dem Gesetzentwurf bis zum Jahr 2026 mit Kosten von 190 Mio. Euro/ Jahr zu rechnen, so dass auch von daher zu hoffen bleibt, dass die bezweckten Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen und zumindest einen wesentlichen Beitrag mit Blick auf die Herausforderungen durch die demographische Entwicklung, den Fachkräftemangel sowie eine kontinuierlich erforderliche Weiterbildung darstellen können.
Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht