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BB 2024, 2473
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Vertreter von Unternehmensverbänden, der Wirtschaft sowie von Gewerkschaften hätten Nachbesserungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung (20/12787) gefordert, heißt es in der hib-Meldung 706/2024 vom 16.10.2024. In einer Anhörung im Rechtsausschuss hätten die Sachverständigen zwar begrüßt, dass die Bundesregierung eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie anstrebe, Änderungswünsche hätten sich aber beispielsweise auf Umsetzungsfristen, auf die Aussetzung von Berichtspflichten nach dem deutschen Lieferkettengesetz sowie auf die Einbindung der Arbeitnehmervertretungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung bezogen. Auch die Belastung der Wirtschaft durch zunehmende Bürokratie sei kritisch hervorgehoben worden. Die Sachverständigen hätten sich im Ausschuss und in schriftlichen Stellungnahmen geäußert. Für die REWE GROUP habe sich deren Leiterin der Nachhaltigkeitskommunikation, Kerstin May, in ihrer Stellungnahme für eine “ausreichende Übergangszeit” und eine “Reduktion von Komplexität” ausgesprochen. Die vorgesehene Übergangszeit sei gerade für Unternehmen wie die REWE GROUP, die bislang nicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, zu kurz bemessen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) habe die große Belastung insbesondere der mittelständischen Unternehmen durch neue Berichtspflichten betont. Verbandsvertreterin Monika Wünnemann habe sich vor den Abgeordneten daher für eine “praxistaugliche” und verhältnismäßige Umsetzung ausgesprochen (zum RefE CSRD-UmsG s. auch Wünnemann, BB 15/2024, Die Erste Seite). Der BDI habe zudem vorgeschlagen, zur Entlastung der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für die Jahre 2023 und 2024 vollständig auszusetzen. Auch die im Entwurf vorgesehenen Sanktionen und Haftungen sollten zunächst ausgesetzt werden, habe der BDI gefordert. Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie das Video der Anhörung (nach Bereitstellung) finden Sie unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_
recht/anhoerungen/1020700-1020700; s. dazu auch die IDW-Meldung auf der zweiten Seite dieses Wochenüberblicks.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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