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BB 2020, 1921
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat sich am 25.8.2020 auf weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise geeinigt. Nicht nur Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen für Unternehmen sollen verlängert werden, sondern auch die Lockerungen im Insolvenzrecht. Die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für pandemiebedingt überschuldete Firmen soll demnach bis Ende des Jahres weiter gelten. Kurz vor dem Koalitionsausschuss hatte der CDU-Wirtschaftsrat vor einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gewarnt (s. www-ad-hoc-news.de vom 25.8.2020). Diese sei keine Antwort auf die drohende Insolvenzwelle, sondern vertage nur die Probleme. Sie berge die Gefahr, dass gesunde Unternehmen von zahlungsunfähigen Betrieben in den Insolvenzstrudel gezogen werden, so der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger. Erforderlich seiner Auffassung nach sei die schnelle Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie. Diese Ansicht teilt auch der Chefjustiziar des DIHK, Dr. Stephan Wernicke, laut PM vom 25.8.2020, da nur so zeitnah der notwendige flexiblere rechtliche Rahmen geschaffen werde, damit gerade die durch die Pandemie überraschend betroffenen Unternehmen mit ihren wichtigsten Gläubigern Sanierungsmaßnahmen vereinbaren können. Die Notwendigkeit, das Insolvenzrecht bis zum Jahresende durch moderne Instrumente für Unternehmenssanierungen zu ergänzen, bestätigt auch DIHK-Präsident Eric Schweitzer in der PM des DIHK vom 26.8.2020, da schon jetzt Vertrauen in der Wirtschaft verloren gehe und die Sorge um sich greife, dass es wegen verschleppter Insolvenzen zu gefährlichen Kettenreaktionen komme. Über die Frage, ob der Gesetzgeber diesem eindringlichen Appell Folge leisten wird, halten wir Sie auf dem Laufenden.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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