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BB 2024, 917
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Der Bundesrat wird sich am 26.4.2024 anlässlich seiner 1 043. Sitzung mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) befassen. Dazu liegen ihm die Empfehlungen der Ausschüsse (Drs. 129/1/24), unter ihnen auch der Finanzausschuss, vor. Diese weisen zunächst auf die Bedeutung der Deregulierung und Entbürokratisierung zum Erhalt des Wirtschaftsstandortes Deutschland hin. “Unzählige bürokratische Hürden” führten nicht nur dazu, dass die Bundesrepublik im internationalen Wettbewerb immer weiter zurückfiele. Betriebsaufgaben und Insolvenzen seien die Folge. Die Ausschüsse sehen dabei das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz nicht als den großen Wurf an. Die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht der Buchführungsbelege von zehn auf acht Jahre sei viel zu wenig. Die Herabstufung von Schriftformerfordernissen in Textform sei im Lichte der Digitalisierung längst überfällig. Der Gesetzentwurf enthalte nur einzelne “zum Teil überschaubar relevante Rechtsbereiche”, die herausgegriffen und minimal dereguliert werden sollen. Ein grundlegender Wandel sei nicht zu erwarten. Es müsse eine signifikante Reduktion bestehender Dokumentations-, Nachweis- und Aufsichtspflichten in allen Bereichen angestrebt werden und vor allem dürften keine neuen Auflagen hinzukommen. Im Arbeits- und Sozialrecht müssten Schwellenwerte von Betriebsgrößen angepasst werden, um kleine und mittlere Betriebe zu entlasten. Statt “Klein-Klein” müsste eine ganzheitlich denkende und mutige Wirtschaftspolitik, die im Bundesrecht alles auf den Prüfstand stellt, konsequent im Sinne der Deregulierung und Entbürokratisierung handeln. Anerkannt wird auch, dass nicht nur der nationale Gesetzgeber seinen Teil dazu beiträgt, dass genau das Gegenteil passiert, angemerkt wird auch, dass der Unionsgesetzgeber sehr erfolgreich zu diesem Missstand beiträgt. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nicht immer mehr Vorschriften aus Brüssel kommen, sondern im Gegenteil Vorschriften, die Bürokratie bringen, abgebaut werden. Insgesamt eine schonungslose Analyse. Nun müssen die Taten folgen. Diese bestehen nicht darin, marketingtechnisch wohlklingende Gesetzestitel zu kreieren.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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