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BB 2025, 818
 

Im Blickpunkt

Abbildung 16

Nach der Mitteilung durch das BAG (PM Nr. 11/2025, BB 2025, 756) liegen nunmehr auch Rechtsprechungsstatistiken zum Gerichtshof der Europäischen Union und zum Europäischen Gericht für das Jahr 2024 vor. Gemäß PM Nr. 37/2025 des Gerichtshofs vom 21.3.2025 wurden im Jahr 2024 bei diesem 920 Rechtssachen anhängig gemacht, was einem Anstieg um 12 % entspricht. 863 Rechtssachen wurden erledigt, was einen Anstieg um 10 % darstellt, so die Mitteilung. Mit 922 erledigten Rechtssachen schnitt das Gericht 2024 danach besser ab als im Jahr zuvor und im Durchschnitt der letzten Jahre. Der dortige Bestand an anhängigen Rechtssachen konnte mit 1 302 auf den niedrigsten Stand seit 2015 verringert werden. Die Zahl der 2024 bei beiden Gerichten eingegangenen Rechtssachen beträgt 1 706, was vergleichbar ist mit der Anzahl in den Jahren zuvor (1 689 im Jahr 2023, 1 710 im Jahr 2022, 1 720 im Jahr 2021). Der Gerichtshof und das Gericht erledigten 2024 insgesamt 1 785 Rechtssachen, was im Vergleich zu den Vorjahren (1 687 im Jahr 2023, 1 666 im Jahr 2022, 1 723 im Jahr 2021) einen signifikanten Anstieg darstellt. Die Zahl der bei beiden Gerichten anhängigen Rechtssachen ist mit 2 508 rückläufig im Vergleich zum Jahr 2023 (2 587) und zu den Vorjahren. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Vorabentscheidungsersuchen beim Gerichtshof ist von 16,8 Monaten (2023) auf 17,2 Monate (2024) und bei Klagen im Zeitraum des Vorjahres von 20,8 Monaten auf 21,5 Monate gestiegen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Gericht im Jahr 2024 beträgt 18,5 Monate für durch Urteil oder Beschluss abgeschlossene Rechtssachen (2023: 18,2 Monate).

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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