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BB 2021, 2561
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Aufnahme eines Digitalpakts in den Koalitionsvertrag. In seiner PM vom 25.10.2021 führt er insofern aus, die Digitalisierung der Rechtspflege müsse dringend vorangetrieben werden. Das betreffe etwa den elektronischen Rechtsverkehr, die Anpassung der Verfahrensordnungen sowie den Breitbandausbau. Der Digitalpakt müsse im Zusammenspiel aller Akteure der Rechtspflege entstehen, inklusive der Anwaltschaft. Aus Sicht der Anwaltschaft habe die Forderung nach einem Vorantreiben der Digitalisierung eine akute Komponente: Denn ab 1.1.2022 seien Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet. Das bedeute, dass Gerichte ab Januar alle Posteingänge von anwaltlichen Bevollmächtigten ausschließlich im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten werden. “Unsere Forderung nach dem Ausbau der Digitalisierung ist nicht nur Zeitgeist, sondern Zeitdruck”, betont DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. “In zehn Wochen startet die aktive Nutzungspflicht für das beA. Wenn die Kolleg:innen ab Januar sämtliche Anträge, Schriftsätze und Anlagen elektronisch einreichen müssen und sich manche Gerichte mit Druckstraßen dafür wappnen, läuft etwas gewaltig schief.”

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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