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BB 2021, 2837
 

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Nun ist es vollbracht und der Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Hinsichtlich steuerlicher Themen findet sich zunächst der Hinweis, dass Steuern die Basis für staatliche Handlungsfähigkeit sind. Das Steuersystem soll für Menschen und Unternehmen einfacher gemacht werden. Dies soll durch Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung geschehen. Darüber hinaus sollen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung intensiver bekämpft werden. Eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter soll eingeführt werden, die den “Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen, vom steuerlichen Gewinn abzuziehen (‘Superabschreibung’).” Die erweiterte Verlustverrechnung soll bis Ende 2023 verlängert und der Verlustvortrag auf zwei vorangegangene Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden. Beim Optionsmodell und bei der Thesaurierungsbesteuerung soll evaluiert und geprüft werden, ob Änderungen notwendig sind. Der Ausbildungsfreibetrag soll von 924 Euro auf 1 200 Euro und der Sparerpauschbetrag von 1 000 Euro auf 2 000 Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden. Eine doppelte Rentenbesteuerung soll vermieden und die Grunderwerbsteuer flexibel gestaltet werden. Hinweise oder gar Ausführungen zur Unternehmenssteuer oder gar Unternehmenssteuerreform Fehlanzeige. Abschaffung des Mittelstandbauches kein Thema. Es bleibt spannend, welche steuerlichen Projekte nun angegangen werden.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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