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BB 2023, 2344
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

“Die Einführung eines neuen Impairment-Modells für Finanzinstrumente als eine Folge der Finanzmarktkrise war eine der grundlegendsten Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung von IFRS 9”, heißt es in einer Meldung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 27.9.2023. Anstelle der Erfassung einer Wertminderung zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits objektive Hinweise für ein Ausfallereignis vorliegen (sog. Incurred-Loss-Modell nach IAS 39), seien nun auch bereits künftig erwartete Kreditverluste zu berücksichtigen (sog. Expected-Credit-Loss-Modell). Das IDW habe gegenüber dem International Accounting Standards Board (IASB) in einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben Stellung zu den Auswirkungen dieser Umstellung genommen. Das Konsultationspapier (Request for Information) “Post-implementation Review (PIR): IFRS 9 Financial Instruments – Impairment” des IASB vom Mai 2023 gebe Erstellern, Prüfern und sonstigen Adressaten von IFRS-Abschlüssen die Möglichkeit, die Auswirkungen des im Jahr 2018 in Kraft getretenen neuen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) zu beurteilen. Die Umstellung auf ein solches zukunftsorientierteres Modell sei mit erheblichem Aufwand verbunden gewesen. Unabhängig davon funktioniere es aus Sicht des IDW in der Praxis. In einzelnen Bereichen des Standards wären allerdings Klarstellungen bzw. zusätzliche Anwendungsleitlinien wünschenswert. Dies betreffe im Besonderen die Wechselwirkungen zwischen den Regelungen zur Modifikation, Wertminderung, Ausbuchung und sog. Write-offs von finanziellen Vermögenswerten. – Auch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 27.9.2023 seine auf der DRSC-Website abrufbare Stellungnahme übermittelt (www.drsc.de). Insgesamt, so das DRSC, sei das neue Wertminderungsmodell in der Bilanzierungspraxis gut anwendbar, etwaige Anwendungsfragen und Herausforderungen seien nach Einführung und nunmehr fast fünfjähriger Anwendung weitgehend geklärt worden. Entsprechend äußert das DRSC in seiner Stellungnahme nur einzelne gezielte Kritikpunkte bzw. macht Verbesserungsvorschläge für die Standardsetzung. – Schließlich hat auch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am 27.9.2023 ihre endgültige Stellungnahme veröffentlicht (www.efrag.org). Darin betont sie die Entscheidungsdienlichkeit von zukunftsorientierten Modellen zu erwarteten Kreditausfällen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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