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BB 2022, 1459
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Auch der Bundesrat hat nunmehr entschieden. Nachdem der Bundestag am 3.6.2022 den Gesetzesentwurf verabschiedet hat, stimmte die Länderkammer am 10.6.2022 der Erhöhung des Mindestlohns zu. Die Lohnuntergrenze steigt damit ab Oktober 2022 auf zwölf Euro pro Stunde. Die Geringfügigkeitsgrenze wird zudem von derzeit 450 auf 520 Euro monatlich erhöht. Da den Angaben der Bundesregierung zufolge von der Mindestlohnerhöhung über sechs Millionen Menschen in Deutschland profitieren werden, verhallte die Kritik aus dem Arbeitgeberlager, dass der Gesetzentwurf der “grundlegendste Angriff auf die Tarifvertragsautonomie in der Geschichte der Bundesrepublik” sei. Das mit der Erhöhung verbundene Bestreben der Politik, nach welcher diese zu einer “auskömmlichen Rente” führen solle, dürfte ein frommer Wunsch bleiben. Weiter billigte der Bundesrat auch den Corona-Pflegebonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, den der Bundestag bereits Mitte Mai 2022 beschlossen hatte. Mit der Prämie sollen die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit honoriert werden. Je nach Qualifikation und Arbeitszeit beträgt der gestaffelte Pflegebonus bis zu 550 Euro. Eine Woche nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Erhöhung der Renten für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner und den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten zugestimmt. Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht, hebt zum 1.7.2022 den aktuellen Rentenwert (West) auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten – jeweils rekordverdächtig – im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Für Empfänger von Erwerbsminderungsrenten gibt es Zuschläge ab dem 1.7.2024. Nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in Kraft treten. Stellt sich – wie so häufig bei solchen Initiativen – die Frage der Gegenfinanzierung, welche man aber bei der vorliegenden Haushaltslage wohl doch zurückhält.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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