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BB 2021, 705
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Nur eine Woche, nachdem die Bundesregierung sich nach zähen Verhandlungen auf den Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes hat einigen können, stimmte das Europaparlament am 10.3.2021 für den sog. “Legislativbericht über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen”. Der Bericht, Grundstein für eine Gesetzesvorlage der EU-Kommission, lasse die Schwachstellen des deutschen Gesetzentwurfs immer deutlicher werden, so die Initiative Lieferkettengesetz in ihrer Stellungnahme vom 11.3.2021. Die Kritik bezieht sich vor allem auf fehlende klare Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung und zur eigenen umweltbezogenen Sorgfaltspflicht sowie vor allem auf die Reichweite der Sorgfaltspflichten, da Unternehmen Risiken jenseits der direkten Vertragspartner nur in den Blick nehmen müssten, wenn sie einen “Anlass” dafür haben. Ferner moniert die Initiative den engeren Anwendungsbereich des deutschen Gesetzentwurfs gegenüber den Plänen des EU-Parlaments, das viel mehr Unternehmen einbeziehen will, darunter auch kleine und mittlere, die an der Börse notiert oder in Risikosektoren tätig sind. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA), Befürworter eines europäischen Ansatzes gegenüber einem Flickenteppich von nationalen Alleingängen, plädiert in diesem Zusammenhang für eine mittelstandsfreundliche und handhabbare EU-Regelung und fordert nachdrücklich, dass sich EU-Parlament, EU-Kommission und Rat der EU hier unbedingt auf einen realistischen Ansatz einigen müssen. Denn hunderte Lieferanten aus der ganzen Welt vollständig zu überwachen, sei gerade für Mittelständler nahezu unmöglich (s. Meldung VDMA vom 10.3.2021).

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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