Im Blickpunkt
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG) wird zum 1.1.2018 in Kraft treten. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es vor allem, die Betriebsrente für Unternehmen und für Arbeitnehmer attraktiver zu machen, um ein höheres Versorgungsniveau zu erreichen – insbesondere bei Beschäftigten in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurde bereits als “die bedeutendste Verbesserung des Rechts der betrieblichen Altersversorgung seit dem Altersvermögensgesetz des Jahres 2001” beschrieben (vgl. …
BB 2017, 1843
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