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BB 2023, 435
 

Im Blickpunkt

Abbildung 13

Auch der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Dr. Stefan Wolf, hat gemäß einer PM des Verbands (7.2.2023) die Bundesregierung darum ersucht, die Arbeitszeitgesetzgebung grundlegend zu erneuern. Es gelte dabei, den tatsächlichen Spielraum voll auszuschöpfen, den das europäische Recht biete, da “viele Beschäftigte . . . ihre Arbeit im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse individuell und unbürokratisch organisieren, flexibler ausrichten, besser verteilen [wollen] und . . . auf betrieblicher Ebene pragmatische Lösungen mit ihrem Arbeitgeber verabredet [haben], etwa in Form von Vertrauensarbeitszeit”, so Dr. Wolf. Es seien zeitgemäße Regelungen zu schaffen. Der Verband hat zu dem Themenkomplex drei Gutachten vorgelegt. Ein personalwirtschaftliches zum Wert flexibler Arbeitszeitmodelle und den Gefahren von Einschränkungen vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa), Direktor Prof. Dr.-Ing. habil. Sascha Stowasser (Federführung), ein rechtswissenschaftliches zu den Grenzen europäischer Umsetzungspflichten für den deutschen Gesetzgeber von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, und ein weiteres rechtswissenschaftliches zu den unionsrechtlichen Mindestvorgaben bei der gesetzgeberischen Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung von Prof. Dr. Clemens Höpfner, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Danach ergibt sich laut Dr. Wolf, “dass eine Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts geboten und auch möglich ist”. Die genannten Gutachten sind im Internet über die Pressemitteilung abrufbar und unbedingt lesenswert. Die weiteren Entwicklungen im Arbeitszeitrecht, insbesondere zu konkreten (systematischen) Anforderungen an eine Arbeitszeiterfassung und zu gegebenenfalls gesetzgeberischen Entscheidungen in dem Kontext, werden interessant.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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