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BB 2021, 661
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Diese Woche soll noch einmal der Blick auf die Besetzung des Präsidiums am BFH geworfen werden. Grund hierfür ist, dass sich der Deutsche Richterbund zur politischen Besetzung zu Wort gemeldet hat. Die Verbandsvorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff äußerten sich dazu: “Es wirft kein gutes Licht auf die Unabhängigkeit der Justiz, wenn öffentlich der Eindruck entsteht, richterliche Spitzenämter würden in erster Linie nach parteipolitischen Erwägungen besetzt.” Kern der Kritik ist die Tatsache, dass Justizministerin Lambrecht zwei Kandidaten auf Präsidenten- und Vizepräsidentenposten befördern will, die nach Ansicht von Kritikern parteipolitisch genehm sind. Diesen Weg bereitete sie so vor, dass sie die von Ministerium und Bundesgerichten 2016 vereinbarten Anforderungen ohne Not außer Kraft setzte. Dies war nötig, da ansonsten ihre Bewerber wegen Nichterfüllung dieser vereinbarten Anforderungen überhaupt nicht in den Bewerberkreis gelangt wären. Beide Kandidaten erfüllen das Anforderungsprofil nicht, da sie nicht über die fünfjährige Erfahrung am BFH verfügen. Nunmehr sind auch die Präsidenten der übrigen Bundesgerichte der einseitigen Änderung der Anforderungen durch das Ministerium entgegengetreten. Es geht um den Respekt vor der Justiz als wichtige Säule der Gewaltenteilung. Sollte einer Justizministerin tatsächlich die Gewaltenteilung erläutert werden müssen? Politische Bescheidenheit ist auch eine Zier!
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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