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BB 2021, 2919
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüfen, so eine PM der BaFin vom 29.11.2021, weil diese Art der Unternehmensfinanzierung immer häufiger eingesetzt wird. Als unmittelbare Konsequenz aus dem Fall Wirecard plane die BaFin zudem, in begründeten Einzelfällen auch zu prüfen, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind. Darüber hinaus werde die Aufsicht verstärkt auf nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführungsunterlagen achten. Beim Reverse Factoring handele es sich um Vereinbarungen, in denen sich Käufer und Verkäufer darauf verständigen, dass die Schuld des Käufers von einem Dritten beglichen wird. Das International Financial Reporting Standards Interpretations Committee habe hierzu im Dezember 2020 konkretisierende Vorgaben veröffentlicht. Ihr Augenmerk werde die BaFin vor allem darauf richten, wie Reverse-Factoring-Transaktionen in den Bilanzen und der Kapitalflussrechnung dargestellt werden. Sie werde zudem überprüfen, ob die Unternehmen im Anhang und Lagebericht die erforderlichen Angaben machen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA habe Ende Oktober für alle europäischen Enforcer zudem folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Impacts of COVID-19), klimabezogene Risiken (Climate-related matters), erwartete Kreditausfälle (Expected credit losses disclosures). Die BaFin bereite sich auf die Kontrolle der Bilanzen von 531 deutschen Unternehmen des Regulierten Markts vor. Sie werde dafür ab Jahresbeginn 2022 die alleinige Verantwortung tragen. Die Bilanzkontrolle in Deutschland werde zum Jahreswechsel von einem zweistufigen auf ein einstufiges System umgestellt. Grundlage sei das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Im September hätte die BaFin dafür bereits die Gruppe Bilanzkontrolle eingerichtet, die rund 60 Beschäftigte umfassen wird. – Zu den Enforcement-Prüfungsschwerpunkten 2022 s. auch den Beitrag von Haegler/Deicke in der kommenden Ausgabe des BB.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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