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BB 2022, 1537
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

“Miteinander für das Recht” – unter diesem Motto hat die Anwaltschaft vom 20.6.–24.6.2022 virtuell und in Hamburg beim Deutschen Anwaltstag 2022 getagt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat dies zum Anlass genommen, für eine spezielle Kooperationsform zu werben: die Kanzleinetze. “Praxisnetze werden in der Ärzteschaft längst gelebt – in Form von Kanzleinetzen sind sie in der Anwaltschaft aber noch sehr wenig verbreitet”, stellte DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge beim Anwaltstag fest (PM DAT 06/22 vom 23.6.2022). Kanzleinetze seien mehr als eine Bürogemeinschaft, bewahren aber die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit der einzelnen Kanzleien. Die Organisation des Kanzleinetzes werde per Gesellschaftsvertrag geregelt. Dabei seien alle zulässigen Gesellschaftsformen denkbar. Kanzleinetze können dabei für alle Kanzleiformen und Kanzleigrößen von Vorteil sein, wie Ruge hervorhob: “Nicht nur kleine Einheiten können von den Rationalisierungsmöglichkeiten profitieren. Gerade die zunehmende Digitalisierung erfordert spezielles Know-how, insbesondere in puncto Technik und Arbeitsabläufe.” Wenn Kanzleien kooperieren, könne das Ressourcen schonen. Kanzleien können Einkaufsgemeinschaften bilden oder die Nutzung von Geräten und IT-Tools sowie Tätigkeiten von Dienstleistern organisieren. “Wir möchten Kolleginnen und Kollegen ermutigen, diese Form der Kooperation auszuprobieren und so einige Herausforderungen der anwaltlichen Tätigkeit gemeinsam zu meistern”, so die Hauptgeschäftsführerin.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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