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BB 2021, 917
 

Im Blickpunkt

Abbildung 9

Die Empfehlungen zur Berufsreglementierung der EU-Kommission hat im Januar 2017 durchaus für Aufsehen gesorgt. Dabei wurden für Steuerberater nach Auffassung der Kommission drei Maßnahmen empfohlen. Fraglich sei, “ob einfache Aufgaben wie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder die Erstellung von Steuererklärungen hochqualifizierten Fachkräften vorbehalten sein müssten”. Deutschland solle für Transparenz und Rechtssicherheit bei der Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Unternehmen sorgen und “die Verhältnismäßigkeit der Anforderungen an die Beteiligungsverhältnisse prüfen”. Zum letzten Punkt ist das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des anwaltschaftlichen und steuerberatenden Berufsrechts. Ansonsten war es still geworden um das Vorhaben. Nunmehr hat die EU-Kommission für den Sommer eine Aktualisierung der Empfehlungen angekündigt. Hinzutreten wird wohl eine Überprüfung der berufsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Behinderung von neuen, insbesondere digitalen, Geschäftsmodellen. Damit gelangt ein Aspekt in den Blickpunkt, der bisher noch keine Beachtung fand, aber am Bespiel der Auseinandersetzung um Legal Tech zeigt, dass es sich um vermintes Gebiet handelt. Möglicherweise hat der Gesetzgeber zu lange mit der Reaktion auf die Empfehlungen gewartet und so die Probleme noch größer gemacht.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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