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BB 2021, 1921
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) hat seinen Namen um den Zusatz Sachwalter erweitert. Die Erweiterung des Vereinsnamens vollziehe die Fortentwicklung des Insolvenzverwalterberufs nach, die sich durch eine kontinuierliche Erweiterung der funktionalen Aufgaben in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren auszeichne, schreibt der VID. Das Aufgabenspektrum des Insolvenzverwalters habe sich in den letzten 20 Jahren umfassend geändert. Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter nähmen in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren regelmäßig auch die Funktion des Sachwalters ein. Seit Anfang des Jahres kämen nun noch die Aufgaben als Restrukturierungsberater und Sanierungsmoderator hinzu, erläutert VID-Vorsitzender Christoph Niering (s. PM VID vom 9.8.2021). All diesen Funktionen sei gemein, dass die Amtsträger gerichtlich bestellt werden, geeignet und unabhängig seien. Für diese Funktionen bedürfe es gemeinsamer Kriterien und gesetzlicher Vorgaben für die Berufszulassung und die Berufsausübung. “Unser Berufsverband tritt seit Jahren für die Schaffung eines allgemeinverbindlichen Berufsrechts ein, das diese Amtsträger klaren und anspruchsvollen Regelungen unterwirft. Wir bedauern, dass das Vorhaben, ein Berufsrecht zu schaffen, in dieser Legislatur aufgrund der Corona-Pandemie nicht umgesetzt wurde. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber die nötige Kraft findet, dies in der kommenden Legislaturperiode endlich umzusetzen”, so Niering.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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