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BB 2022, 2261
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (20/3449). Danach soll die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Geplant ist die Änderung zum 1.1.2025. Auch soll nach dem Entwurf die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. Begründung für diese Änderung ist der Befund, dass die bisherige Aufsichtszersplitterung auf die verschiedenen Landesjustizverwaltungen nicht mehr akzeptabel sei. Eine einheitliche Rechtspraxis kann so nicht entstehen. Von Fachverbänden werde dieser Umstand seit langer Zeit kritisiert. Ferner sollen “alle Formen unbefugter Rechtsdienstleistungen, sofern sie selbständig und geschäftsmäßig betrieben werden, (wieder) als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt werden”. So soll eine wirksame Bekämpfung unbefugter Rechtsdienstleistungen sowie die Herstellung eines insgesamt ausgewogenen Sanktionensystems gewährleistet werden. Das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe wird nur rudimentär klarstellend geändert. Die vorgesehene Verfolgungszuständigkeit im Bereich der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen soll auch auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. Hierzu gab es Widerspruch vom Bundesrat, der dafür plädiert, diese Aufgabe wegen der größeren Sachnähe der Finanzämter bei den Finanzbehörden zu belassen. Dort sei das Spezialwissen für diese Materie vorhanden, während es beim Bundesamt für Justiz erst aufgebaut werden müsse.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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