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BB 2023, 2645
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Die Anhörung zum Wachstumschancengesetz am 6.11.2023 hinterlässt ein zwiespältiges Bild. Deutlich wurde, dass nicht alle mit dem Wachstumschancengesetz zufrieden sind. So befürchtet die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erhebliche Steuerausfälle für die Kommunen. Von immerhin 3,3 Mrd. Euro wird ausgegangen. Für die Kommunen stellen die drohenden massiven Steuerausfälle ein besonderes Problem dar, weil sie kaum Möglichkeiten der Kompensation aus eigener Kraft haben. Einsparpotentiale gibt es zumeist nicht und die Anhebung von örtlichen Aufwandssteuern und Gebühren ist keine populäre Maßnahme. Zudem warten auf die Kommunen zahlreiche kostenaufwendige Maßnahmen wie Klimaschutzaufwendungen, Wärmekonzepte, Wohnungsbau, Kita-Plätze, Schulkapazitäten usw. Die Liste ließe sich beliebig erweitern. Inhaltlich finden verschiedene vorgesehene Maßnahmen durchaus Zustimmung in der Wirtschaft. Die Ankurbelung der Investitionstätigkeit findet ebenso Zustimmung wie die Verbesserung der Forschungsförderung. Dagegen wird die vorgesehene Verschärfung der Zinsschranke und die Einführung einer Zinshöhenschranke durchweg abgelehnt. “Kreativ” sei die Einführung der Nichtberücksichtigung von Kosten unter der Überschrift “Wachstumschancengesetz”. Tatsächlich handelt es sich in diesem Punkt um eine Mogelpackung. Auch eine Senkung der Stromsteuer wurde angemahnt, da die Strom- und Energiepreise in Deutschland nicht wettbewerbsfähig seien. Bemängelt wurde ebenso, dass die Unternehmenssteuern nicht angefasst werden. Daher bleibt es bei den nicht konkurrenzfähigen Unternehmenssteuern im internationalen Vergleich. Zudem führten die Meldepflichten zu einem neuen “Bürokratiemonster”. Eine große Reform sei das Gesetz jedenfalls nicht. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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