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BB 2021, 2113
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Um Innovationen voranzutreiben, sind Experimentierräume, sog. Reallabore, ein wichtiges Instrument. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat diesen Ansatz mit zahlreichen Maßnahmen vorangebracht und nun kurz vor Ende der Legislaturperiode einen Konzeptvorschlag für ein Reallabore-Gesetz vorgelegt (PM BMWi vom 3.9.2021). Ein solches Bundesgesetz soll neue Reallabore in wichtigen Zukunftsbereichen ermöglichen und einheitliche und attraktive Rahmenbedingungen schaffen. Das Konzept für ein solches Gesetz sieht drei Schwerpunkte vor: Erstens soll es übergreifende Standards für Reallabore und Experimentierklauseln definieren und gesetzlich verankern. Zweitens soll zur praktischen Umsetzung dieser Standards ein solches Gesetz neue Reallabore in konkreten digitalen Innovationsbereichen ermöglichen. Drittens sollen auch bereits bestehende Experimentierklauseln überprüft werden, inwieweit diese überarbeitet und verbessert werden können. Ergänzt werden sollte das Reallabore-Gesetz durch einen One-Stop-Shop für Reallabore als zentralen Ansprechpartner sowie durch einen verbindlichen Experimentierklausel-Check im Gesetzgebungsprozess der Bundesregierung. Ob und wie die neue Regierung das Konzept vorantreiben wird, bleibt abzuwarten.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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