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BB 2021, 1385
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für alle Firmen endete zum 30.4.2021 und ist auch nicht mehr verlängert worden. Das von dieser Entscheidung ausgehende politische Signal, so heißt es in einer PM des Bundesverbands der Unternehmensberater (BDU) vom 11.5.2021, findet auch die Unterstützung von BDU-Präsident Ralf Strehlau. “Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Pandemie ist dies der richtige Zeitpunkt. Die Unternehmen – egal, ob überschuldet oder zahlungsunfähig – müssen seit 1. Mai wieder alle rechtlichen Regelungen bei eingetretener Insolvenz beachten. Das bedeutet: Es gilt, dringend einen ehrlichen Kassensturz zu machen.” Der BDU und die Restrukturierungsexperten seines Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung empfählen den Unternehmen, dabei neben der Bestandsaufnahme hinsichtlich der aktuellen Liquidität insbesondere einen starken Fokus auf die Transformation ihrer Geschäftsgrundlage zu legen. Burkhard Jung, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung: “[. . .] In den letzten Wochen wurde stark über eine drohende Insolvenzwelle, die Frage der Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten sowie die Gewährung weiterer Hilfen gesprochen. In der jetzt offensichtlich ausklingenden Pandemiephase sind aber wieder aktive, auf die unternehmerische Zukunft ausgerichtete Entscheidungen gefragt!” Deutlich zu kurz gekommen sei leider in der öffentlichen – aber auch unternehmerischen Wahrnehmung – die Frage, wie es jetzt für viele Firmen und Organisationen weitergehen kann. Fünf Handlungsfelder spielten aus Sicht der BDU-Unternehmensberater eine wichtige Rolle: 1. Kassensturz und Planung machen, 2. Wieder-Anlauf managen, 3. Reorganisation angehen, 4. Transformation trotz, aber auch wegen der Pandemie in Gang setzen, 5. Jetzt investieren. Weitere Ausführungen dazu finden Sie unter www.bdu.de. – In diesem BB-Schwerpunktheft Restrukturierung beschäftigen sich Kubik/Münch mit “ausgewählten Sanierungsmaßnahmen zur Bilanzverbesserung für betroffene Unternehmen der COVID-19-Pandemie” und Kellmann/Schulz widmen sich der Frage “Debt Mezzanine Swap – bilanzsteuerlich präferierte Lösung zur Vermeidung der bilanziellen Überschuldung für Unternehmen in der Krise?”

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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