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BB 2021, 1064
 

Im Blickpunkt

Abbildung 17

Vom 20.–23.4.2021 standen die prominentesten Zeugen im Wirecard-Untersuchungsausschuss Rede und Antwort. Nach der Befragung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zur Abschlussprüferaufsichtsstelle am 20.4. (s. dazu hib 523/2021 vom 21.4.2021; BB 2021, 1001) wurde Bundesjustizministerin Christine Lambrecht am 22.4.2021 zur Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) gehört (hib 536/2021 vom 22.4.2021). Ihr Haus selbst sei nicht Teil des Enforcement-Geschehens, habe keinen Einblick in Einzelfälle, erläuterte Lambrecht. Informationspflichten der DPR bestünden ausschließlich gegenüber der BaFin. Die Beschäftigten der DPR unterlägen sogar einer strafrechtlich bewährten Verschwiegenheitspflicht. Daher habe das BMJV auch nicht über das laufende Prüfverfahren gegen die Wirecard AG informiert werden können. Zweiter Zeuge in der Sitzung war Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, der den Umgang seines Ministeriums mit dem aufkommenden Wirecard-Skandal im Sommer 2020 erläuterte. Kukies, so heißt es in der hib-Meldung 537/2021 vom 22.4.2021, verteidigte die Entscheidung der BaFin, sich auch im Fall von Wirecard an das bis heute geltende zweistufige Verfahren gehalten zu haben, als die Behörde die DPR um eine Verlangensprüfung ersuchte. Der Gesetzgeber habe 2004 festgelegt, dass auch in Fällen von Finanzmanipulation das zweistufige Bilanzprüfungsverfahren gelten solle. Man habe damals keine Anhaltspunkte gehabt, dass die DPR zu langsam prüft. “Wir hatten keine Zweifel, dass das läuft”, habe sich Kukies erinnert. Man habe ja zudem die Verlangensprüfung, die sich zunächst nur auf die Vorfälle bei einer Wirecard-Tochter in Singapur bezog, dann massiv ausgeweitet. Im Nachhinein wisse man allerdings mehr darüber, was alles schiefgelaufen sei. “Die DPR war äußerst langsam.” Bundesfinanzminister Olaf Scholz sah in der Befragung am 23.4. (vgl. dazu hib 545/2021 vom 23.4.2021) keine Versäumnisse seines Hauses im Wirecard-Skandal. Es sei organisatorisch gar nicht möglich, dort alle Entscheidungen der BaFin noch einmal nachzuvollziehen und noch einmal parallel zu entscheiden. Es gebe keinen anderen Weg, als den Fachbehörden die Entscheidungen in ihrem jeweiligen Bereich zu überlassen. Anschließend wurde Bundeskanzlerin Angela Merkel zu ihrem Engagement für Wirecard befragt, s. dazu ausführlich die hib-Meldung vom 547/2021 vom 23.4.2021. Der Untersuchungsausschuss will vor der Sommerpause seinen Abschlussbericht vorlegen (FAZ vom 19.4.2021, 15).

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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