Im Blickpunkt
Nach jahrelangen Vorarbeiten hat das BMJV mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 29.10.2020 nun eine große Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts und des Berufsrechts auf den Weg gebracht (Meldung des BMJV vom 4.11.2020). Ziel der Neuregelung ist es, der Anwaltschaft gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Außerdem wird die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform anwaltlichen Handelns anerkannt. Zukünftig soll daher Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung nicht mehr ausschließlich die einzelnen BerufsträgerInnen sein, sondern auch die Entität, in der diese ihren Beruf ausüben. Anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften sollen daher zukünftig postulationsfähig sein und die Möglichkeit haben, ein Gesellschaftspostfach zu beantragen. Dieser neue entitätsbasierte Ansatz ermöglicht es auch, die Berufsausübungsgesellschaften für eine Zusammenarbeit mit anderen Freien Berufen zu öffnen. Über die Neuregelung des Gesellschaftsrechts hinaus modernisiert der Gesetzentwurf das Berufsrecht. Insbesondere wird das Verbot der Interessenkonflikte zukünftig in der BRAO unmittelbar geregelt. Außerdem werden Änderungen u. a. in den Bereichen Stimmverteilung in der Hauptversammlung und Öffentlichkeit der berufsgerichtlichen Hauptverhandlung vorgenommen.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht