Im Blickpunkt
Am 1.6.2017 hat der Deutsche Bundestag die Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen, das von öffentlichen Auftraggebern genutzt werden soll. Das Wettbewerbsregister wird beim Bundeskartellamt eingerichtet und soll es Auftraggebern durch eine einzige elektronische Abfrage künftig leichter machen, das Vorliegen von Ausschlussgründen bundesweit nachzuprüfen. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden (vgl. …
BB 2017, 1345
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