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BB 2017, 1204
 
Im Blickpunkt

Arbeitgeber können ihren Facebook-Auftritt grundsätzlich ohne Mitbestimmung des Betriebsrats gestalten. Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite jedoch für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. …

BB 2017, 1204

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