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BB 2021, 1139
 

Im Blickpunkt

Abbildung 16

Kann ein Arbeitnehmer (Kläger) – und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen – die Überlassung einer “Datenkopie” nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO von seinem Arbeitgeber (Beklagter) verlangen? Darüber hatte das BAG am 27.4.2021 (Az. 2 AZR 342/20) zu entscheiden (s. PM Nr. 8/21 vom 27.4.2021). Doch siehe da: Das Gericht ließ den Klageantrag auf Überlassung einer Kopie von E-Mails (Daten), die ihn namentlich erwähnen, im Hinblick auf Art. 15 Abs. 3 der EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden DSGVO) materiell-rechtlich offen. Es entschied vielmehr verfahrensrechtlich, dass ein solcher Antrag auf Überlassung nicht hinreichend bestimmt ist i. S. v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die E-Mails, von denen eine Kopie zur Verfügung gestellt werden soll, nicht so genau bezeichnet sind, dass im Vollstreckungsverfahren unzweifelhaft ist, auf welche E-Mails sich die Verurteilung bezieht. Jedenfalls muss ein solcher zugunsten des Klägers unterstellter Anspruch entweder mit einem hinreichend bestimmten Klagebegehren i. S. v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO oder, sofern dies nicht möglich sein sollte, im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO gerichtlich geltend gemacht werden. Daran fehlte es vorliegend. Die Entscheidung mag enttäuschen. Beim BGH ist jedoch ebenfalls ein Verfahren über den Datenauskunftsanspruch i. S. d. DSGVO anhängig (Az. VI ZR 576/19), welches am 15.6.2021 entschieden werden soll. Nach einer im Termin am 20.4.2021 mitgeteilten vorläufigen Rechtsauffassung werde der BGH das Berufungsurteil des LG Köln (Urteil vom 19.6.2019 – 26 S 13/18) voraussichtlich aufheben, da dieses den Begriff der “personenbezogenen Daten” aus Art. 4 Nr. 1 DSGVO zu eingeschränkt beurteilt habe. Ferner ist der VI. BGH-Senat wohl der Auffassung, dass die Klageanträge hinreichend bestimmt seien und eine Anrufung des EuGH gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV nicht notwendig sei, so dass im Sommer 2021 mit einer Entscheidung zu einem solchen Antrag zu rechnen ist.

Dr. Christian Pelke, Redakteur Arbeitsrecht

 
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