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BB 2024, 2005
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Das BMF hat die Broschüre “Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2023” veröffentlicht. Der Rechtsstand ist grundsätzlich Ende 2023, während die Abgabenquote den Stand 2022 aufweist. In die Ländervergleiche sind die Mitgliedstaaten der EU und einige andere Mitgliedstaaten der OECD (Japan, Kanada, Norwegen, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich) einbezogen. Zu beachten ist, dass die Abgabenquote neben Steuern auch Beiträge zur Sozialversicherung beinhaltet, während in der gesamtwirtschaftlichen Steuerquote die in einer Volkswirtschaft gezahlten Steuern relativ zur Wirtschaftsleistung ausgewiesen werden. Deutschland liegt bei der Abgabenquote von 28 beteiligten Ländern auf Platz 19. Eine höhere Abgabenquote als Deutschland (39,3 %) haben Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien und Österreich, die deutlich über 40 % liegen. Die niedrigste Abgabenquote weist Irland (20,9 %), gefolgt von der Schweiz (27,2 %) und USA (27,7 %) auf. Beim Vergleich der Unternehmensbesteuerung 2023 ist die Platzierung Deutschlands schon wesentlich schlechter, nämlich Platz 31 von 33 Ländern mit 29,9 %. Nur Japan (30,4 %) und Malta (35 %) weisen höhere Steuersätze aus. Am Ende liegt Bulgarien (10 %), gefolgt von Ungarn (10,8 %) und Irland (12,5 %). Nicht besser sieht es für Deutschland beim Vergleich der maximalen Besteuerung (nominal) auf Unternehmens- und Anteilseignerebene bei Vollausschüttung 2023 aus. Hier belegt Deutschland einen wenig schmeichelhaften Platz 29 von 33 mit 48,41 %! Nur das Vereinigte Königreich (54,5 %) und Dänemark (60,5 %) toppen Deutschland in Europa. Bulgarien liegt auch hier am unteren Rand mit 14,5 %, gefolgt von Estland (20 %) und Lettland (20 %). Bei den Steuern und Abgaben auf Arbeitslohn liegt Deutschland bei ledigen Durchschnittsverdienern ohne Kinder bei 47,9 %. Nur Belgien liegt mit 52,7 % darüber. Damit ist einmal mehr bestätigt, dass das Steuer- und Abgabensystem Deutschland nicht als Standortvorteil gereicht. Der Herausgeber stellt fest, dass die Rückführung der Steuer- und Abgabenbelastung eine angebotsorientierte Steuerpolitik ist, welche Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Produktivität des Standorts Deutschland stärkt. Diese Aussage darf wohl als reiner Programmsatz bezeichnet werden, der erst einmal mit Leben gefüllt werden muss. Angesichts der derzeitigen Haushaltslage ist wohl eher nichts zu erwarten. Ob und wie sich die Entlastungen bei der Einkommensteuer und die gezielten Steuer- und Beitragsfreistellungen auswirken, deren sich der Verfasser rühmt, wird der Vergleich 2024 zeigen.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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