Im Blickpunkt
Aus den Trümmern von Normen, Leitbildern und Werten im Jahr 1946 gegründet, spiegelt der Betriebs-Berater auch 2021 den Geist seiner Gründer wider, den Geist einer freien und unabhängigen juristischen Fachzeitschrift, die “den Betrieben Rechtskenntnisse vermittelt [und] Rechtshilfe leistet an der Formung neuer Rechtssätze, die für die Betriebe Geltung haben, . . .” (s. Die Schriftleitung – 25 Jahre Der Betriebs-Berater, S. II in diesem Heft). 75 Jahre Betriebs-Berater – das sind 75 Jahre Rechtsentwicklung, 75 Jahre Recht im Wandel (zu “50 Jahre Recht im Umbruch”, s. Graf von Westphalen, S. IV in diesem Heft). Denn wie schon die Gründungsväter des Betriebs-Berater ausführten: “Betriebe können nur leben und produzieren, wenn das richtige Recht für sie gefunden wird.” Nun hängt die Beantwortung der Frage, was denn genau “das richtige Recht” ist, das es zu finden gilt, nicht nur von den jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen sowie den technischen Innovationen, sondern auch vom Rechtsverständnis des Einzelnen ab. Am Beispiel der fortschreitenden Digitalisierung und ihrer Auswirkungen auf das (AGB-)Recht veranschaulichen die in diesem Jubiläumsheft im Wirtschaftsrecht erscheinenden Beiträge die Unterschiedlichkeit der hierzu vertretenen Auffassungen mehr als deutlich und stützen damit die Notwendigkeit des offenen und kontroversen Diskurses gerade auch in einer juristischen Fachzeitschrift zur Fortentwicklung des Rechts. Mit Graf von Westphalen, seit über 50 Jahren treuer und hochgeschätzter Autor des Betriebs-Berater und Mitglied des Beirats im Ressort Wirtschaftsrecht, in den 70er Jahren Mitglied der Fachkommission Verbraucherschutz beim Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen, äußert sich ein Streiter für die Bewahrung des geltenden AGB-Rechts, mehr noch: für den Schutz des staatlichen Rechts vor der “Privatisierung des Rechts”. Gänzlich anders die Beurteilung von Heydn, Befürworterin einer Änderung des B2B-AGB-Rechts, die gerade mit Blick auf die Digitalisierung eine Gesetzesänderung fordert und in ihrem Beitrag einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. (Meinungs-)Vielfalt und Unabhängigkeit – Treiber des Betriebs-Berater – gestern, heute und morgen.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht