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BB 2023, 1749
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Im Monatsbericht Juli hat das BMF die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich dargestellt. Ins Auge sticht auf den ersten Blick die gesamte Steuer- und Abgabenlast an Arbeitskosten bei einem Alleinstehenden ohne Kind von 47,8 % im Jahr 2021. Nur Belgien liegt hier mit 53 % noch höher als Deutschland. Im Durchschnitt bewegt sich die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland bei 39,5 %. Irland weist bei diesem Vergleich die niedrigste Quote aus, 21,1 %. Die höchste Quote von 46,9 % findet sich in Dänemark. Bei der Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften belegt Deutschland ebenfalls einen der hinteren Plätze. Der nominale Steuersatz ist zwar nicht maßgebend, da sich die Steuerbelastung bekanntermaßen aus dem Zusammenwirken von Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz ergibt. Gleichwohl geht von dem Steuersatz eine Signalwirkung aus. Die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften reicht im Jahr 2022 von 10 % in Bulgarien bis über 30 % in Japan. Deutschland belegt in diesem Vergleich mit einer Belastung von annähernd 30 % den drittletzten Platz im internationalen Vergleich. Nur Malta und Japan liegen darüber. Die Umsatzsteuersätze sind im Jahr 2022 in den betrachteten Ländern im Wesentlichen unverändert geblieben. Mit einem Steuersatz von 19 % liegt Deutschland beim Regelsteuersatz hier im EU-Vergleich im unteren Bereich. Die folgenden Länder liegen darüber: Ungarn mit 27 %, Dänemark, Kroatien und Schweden folgen mit 25 %, anschließend Griechenland und Finnland mit 24 %, Irland, Portugal und Polen mit 23 %, Slowenien und Italien mit 22 %, Belgien, Litauen, Lettland, Tschechien, Niederlande und Spanien mit 21 %, Estland, Slowakei, Österreich, Bulgarien und Frankreich mit 20 %.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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