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BB 2024, 755
 

Im Blickpunkt

Abbildung 19

Deutschland stimmt aufgrund des Vorbehalts der FDP nicht zu, aber eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten unterstützt ein europäisches Lieferkettengesetz. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, erklärte dazu in einer Mitteilung vom 15.3.2024: “Seit vielen Jahren setze ich mich für faire Lieferketten ein. Es geht darum, dass in einer globalen Wirtschaft Menschenrechte nicht unter die Räder kommen. Dazu gehört der Schutz von Arbeitnehmern und Kindern vor Ausbeutung. Daher freue ich mich, dass es heute endlich gelungen ist, eine gemeinsame europäische Lösung für faire Lieferketten zu finden. Das ist gut für die Menschenrechte und die deutsche Wirtschaft, denn dadurch schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen in Europa.” Kritisch zur vorliegenden EU-Lieferkettenrichtlinie äußerte sich hingegen etwa BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter: “Diese Richtlinie schafft keinen Mehrwert für Menschenrechte – sie ist höchstens ein Auftragsbeschaffungsprogramm für die internationale Klageindustrie. Unternehmen brauchen nicht noch mehr Regulierung, sondern Freiräume, um wettbewerbsfähig zu wachsen. So verbessern sich auch die sozialen und ökologischen Bedingungen.” Trotz der “in letzter Minute vorgenommenen Verbesserungen am Rechtstext” verfehle die Richtlinie “ihr grundsätzlich richtiges Ziel”, so Kampeter weiter. Bemerkenswert ist auch eine – im Vergleich zu den weiteren Koalitionspartnern – differente Haltung der FDP zu der von den zuständigen Ministerinnen und Ministern der EU am 11.3.2024 bestätigten vorläufigen Einigung im Hinblick auf die Richtlinie über Plattformarbeit.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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