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BB 2024, 2408
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Die Rentabilität der kleinen und mittelgroßen Banken und Sparkassen in Deutschland (Less Significant Institutions – LSI) hat sich im Jahr 2023 deutlich verbessert, heißt es in einer PM der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 7.10.2024. Die Institute kämen mit einer gestärkten Ertragslage aus der Zinswende, hätten ihre Kapitalausstattung weiter erhöht und zeigten sich auch für ein hartes Krisenszenario gewappnet. Das hätten der LSI-Stresstest und die parallel durchgeführte Umfrage ergeben, die in diesem Jahr zum sechsten Mal von der Finanzaufsicht BaFin und der Deutschen Bundesbank durchgeführt wurden. “Die Ausgangslage der Banken ist besser geworden. Die meisten Institute sind gut kapitalisiert und können die sehr anspruchsvollen Herausforderungen des diesjährigen Stresstests meistern”, sage Raimund Röseler, BaFin-Exekutivdirektor Bankenaufsicht, bei der Vorstellung der Stresstest-Ergebnisse in Frankfurt. Das im Stresstest angenommene Szenario sei deutlich herausfordernder gewesen als bei der vergangenen Übung vor zwei Jahren. Im Ergebnis habe der Schock im Aggregat zu einer Verschlechterung der harten Kernkapitalquote um 3,7 Prozentpunkte auf 14,5 Prozent geführt. Der Stresseffekt sei dabei maßgeblich durch Adress- und Marktrisiken getrieben worden. Im Stresstest-Szenario bekäme eine mittlere zweistellige Zahl von Instituten Schwierigkeiten. Diese Institute lägen bei einem deutlichen wirtschaftlichen Abschwung unterhalb der aufsichtlichen Kapitalanforderung. Die Zahl der betroffenen Institute sei etwa doppelt so hoch wie im LSI-Stresstest 2022 – hauptsächlich aufgrund der schärferen Vorgaben des Szenarios. Auf Basis dieser Stresstestergebnisse werde die Aufsicht, so die Deutsche Kreditwirtschaft in ihrer diesbezüglichen PM vom 7.10.2024, die institutsindividuelle Eigenmittelempfehlung festlegen, die von den Instituten perspektivisch einzuhalten ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Abschwächung spreche sich die Deutsche Kreditwirtschaft dafür aus, dass die Aufsicht bei dieser Festlegung mit Bedacht vorgeht, um die Kreditvergabemöglichkeiten nicht ohne Notwendigkeit zu beeinträchtigen. Dies gelte umso dringlicher angesichts des weiteren Bestehens des antizyklischen Kapitalpuffers und des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen, deren aufsichtliche Rechtfertigung angesichts der Situation auf dem Immobilienmarkt überholt sei.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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