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BB 2023, 2433
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die EU-Kommission will die Vorschriften für die außergerichtliche Streitbeilegung vereinfachen und modernisieren (PM der EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, vom 17.10.2023). So solle der Anwendungsbereich um Streitigkeiten im Zusammenhang mit irreführender Werbung, dem Zugang zu Diensten und ungerechtfertigtem Geoblocking erweitert werden. Der Kommissionsvorschlag sehe zudem eine bessere Hilfestellung für Verbraucher durch die Europäischen Verbraucherzentren vor. Der Anwendungsbereich der Richtlinie solle ausgeweitet werden. Die Richtlinie werde sich auf alle Aspekte des EU-Verbraucherrechts erstrecken und auch für Händler außerhalb der EU von Belang sein, da sie unlautere Praktiken wie manipulative Benutzerschnittstellen, manipulative Werbung oder Geoblocking-Vorschriften angeht. Nach Änderung der Richtlinie werde gegen derartige Praktiken, die derzeit nicht in ihren Anwendungsbereich fallen, künftig im Rahmen der alternativen Streitbeilegung vorgegangen werden können. Es sollen Anreize für die Teilnahme von Unternehmen geschaffen werden. Dem Vorschlag zufolge solle es den Unternehmen auch weiterhin freistehen, an alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder nicht, es sei denn, spezielle EU- oder nationale Vorschriften schreiben die Teilnahme von Händlern an der außergerichtlichen Streitbeilegung vor. Werde eine alternative Streitbeilegung allerdings von einem Verbraucher beantragt, müsse das betreffende Unternehmen innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Antwort geben. Dies werde das gesamte Verfahren beschleunigen und die Händler ermutigen, an dem Verfahren teilzunehmen. Darüber hinaus werden die Informationspflichten für Händler verringert. Schließlich sei eine verbesserte Hilfestellung für Verbraucher intendiert. Verbraucher, insbesondere die hilfsbedürftigsten unter ihnen, werden bei der Einleitung ihres Verfahrens maßgeschneiderte Hilfe erhalten, die von Übersetzungen über Erläuterungen zu Verfahren und Gebühren bis hin zu physischen Unterlagen reicht. Die Mitgliedstaaten werden Kontaktstellen benennen, die die Kommunikation zwischen Verbrauchern und Händlern erleichtern, bei diesem Prozess Hilfestellung leisten und allgemeine Informationen über Verbraucherrechte und Rechtsbehelfe in der EU erteilen sollen.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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