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BB 2024, 1153
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes nahm die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem 14.5.2024 ihre Arbeit als zentraler Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland auf (vgl. PM BNetzA vom gleichen Tag). Als Digital Services Coordinator (DSC) überwache die BNetzA, dass Online-Dienste die neuen Regeln des Digital Services Act (DSA) einhalten. Bei systematischen Verstößen könne der DSC Zwangs- und Bußgelder verhängen. “Der Digital Services Coordinator übernimmt ab heute die Aufgabe, dass das Internet sicherer, fairer und transparenterer wird. Unsere Gesetze gelten auch in der digitalen Welt und der Digital Services Coordinator wird dabei helfen, sie auch dort umzusetzen”, sagte Klaus Müller, der Präsident der BNetzA. “Die Anbieter müssen Hinweisen über illegale Inhalte und Produkte nachgehen oder Hass- und Falschmeldungen wirksam beseitigen. Wenn das nicht passiert, können sich die Menschen an uns wenden. Bei regelmäßigen und systematischen Verstößen gehen wir gegen die Anbieter vor.” Der DSC sei die zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland. Als zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzer nehme er Beschwerden bei Verstößen gegen den DSA entgegen, bspw. wenn User illegale Inhalte bei Online-Anbietern nicht leicht melden können, Anbieter ihre Entscheidung über Löschung oder Nicht-Löschung nicht nachvollziehbar begründen oder wenn sie den Usern keine Informationen über die angezeigte Werbung zur Verfügung stellen. Bei Beschwerden über Anbieter mit Sitz in anderen EU-Ländern leite der DSC den Fall an den zuständigen DSC im Ausland weiter. Verstoßen Anbieter mit Sitz in Deutschland regelmäßig und systematisch gegen die Regeln, könne der DSC Buß- und Zwangsgelder in Höhe von bis zu 6 % ihres Jahresumsatzes verhängen. Außerdem unterstütze der DSC die EU-Kommission bei deren Verfahren gegen sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Mio. Nutzern pro Monat in der EU müssen den DSA bereits seit dem 25.8.2023 einhalten. Das überwacht die EU-Kommission. Kleinere Anbieter müssen die Vorgaben seit dem 17.2.2024 einhalten. Diese werden ab jetzt von der BNetzA kontrolliert, die im Digitale-Dienste-Gesetz als deutscher DSC benannt wird. Vgl. hierzu auch Wegmann/Kehl, BB 2024, 387 ff.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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